Patientin aus der Region Bielefeld reist ab

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Nach einer Schilderung der weiteren Entwicklungen lässt sich folgendes festhalten.

Der Beschwerdelvel um 09:30 liegt bei 8.

Die Angaben der Patientin sind in sich inkonsistent.

Der visuelle Eindruck der Patientin am heutigen Morgen korrespondiert nicht mit den mündlichen Erläuterungen der Patientin.

Insgesamt scheint es so zu sein, dass sich der Eindruck, es sei gestern möglich gewesen sich auf ein gemeinsames Procedere geeinigt zu haben, leider keinen Bestand hat.

Die Patientin präsentiert erneut Überlegungen, die bereits gestern als nicht plausibel abgearbeitet werden konnten.

Die Einschätzung der gesamten Situation und Entwicklung ist beim Behandlungsteams vollkommen anders, als die Einschätzung der Patientin. Letztendlich ist aber die Einschätzung der Patientin behandlungsführend.

Es ist zur Zeit nicht möglich alle gewonnenen Erkenntnisse in einer Gesamtdiagnose zusammen zu fassen.

Es ist unstreitig, dass die Patientin an extremen Beschwerden leidet. Genauso unstreitig ist, dass die Patientin eigene Vorstellungen hat, was die Behandlung ihrer Beschwerden betrifft, die sich letzten Endes folgendermaßen zusammen fassen lassen:

Das, was die Patientin angibt ist nach ihren Angaben nicht:

1. aufzuzeichnen

2. zu beschreiben

3. zu erklären.

Das grundsätzliche Problem besteht daher darin, dass es nicht möglich ist die verbalen Angaben der Patientin in irgendetwas umzusetzen, was reproduzierbar abzuarbeiten wäre.

Man könnte es am Besten so formulieren: Die Patientin redet am Behandler vorbei und es gelingt auch trotz wiederholter Nachfrage nicht die Angaben der Patientin in einen sinnvollen Kontext einzuordnen.

Wenn die Patientin beispielsweise immer wieder angibt "Ihr Kiefergelenk sei verschraubt", aber eindeutig und unzweifelhaft feststeht, dass beide Kiefergelenke und auch der Unterkiefer voll, in allen drei Dimensionen beweglich sind, und auch kein Vorbehandler die Kiefergelenke, mit was auch immer, verschraubt hat, dann führen derartige Angaben nicht nur zu nichts, sondern sind kontraproduktiv und erzeugen bei gleichzeitiger Persistenz der Angabe den Eindruck einer gleichzeitig zu einer CMD  bestehenden psychiatrischen Alteration.

Damit die Patientin sich nun eine Meinung bilden kann, wird der Aufbissbshelf einer letzten Überprüfug unterzogen, bevor die Patientin Kiel in Richtung Heimat verlässt.

Weiteres lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Es ist zur Zeit nicht möglich mit der Patientin gemeinsam einen Weg zu finden, auf der anderen Seite ist es aus fachlicher Sicht nicht möglich der Patientin auf ihrem Weg zu folgen.

Die Patientin sucht für sich einen Weg, den es nicht gibt, ist aber nicht bereit von ihren Auffassungen abzuweichen.

Was man aber sagen kann: Um wirklich alle diagnostischen Register einer CMD in diesem Extremfall ziehen zu können, bedürfte es erst einmal eines großen, auch wirtschaftlichen, Aufwandes um belastbare Sturkturen, sprich Dauerprovisorien zu installieren, auf denen man dann mit Aufbissbehelfen herum experimientieren könnte.

Dass das zu etwas führen kann, haben wir gestern erlebt, denn es wurden ganz zielgerichtet Veränderungen am Aufbissbehelf erbracht, als es um 11:10 Uhr zu einem dramatischen Durchbruch gekommen ist.

Dass danach keine "Wundrheilung" eingetreten ist, ist normal, entspricht aber nicht den Erwartungen der Patientin.

Es ist einer dieser Fälle, in dem dem Patienten nicht klar zu sein scheint, dass die Suche nach Erklärung und Heilung eine gemeinsame Suche ist, in der der Arzt den Weg finden muss, um den Patienten an das gewünschte Ziel zu bringen.

Hier ist es aber so, dass die Patientin nicht bereit ist sich führen zu lassen, sondern ganz fest davon überzeugt ist, nur sie könne den Weg finden, der ihr Erlösung bringe.

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Patientin mit diesem Vorgehen keinen Erfolg erzielen konnte. Hinzu kommt, dass man kaum abzuschätzen vermag, in wie weit versicherungstechnische und wirtschaftliche Überlegungen, Ängste und Befürchtungen in die Abläufe einwirken.

Das ist aber eben auch eines der Probleme dieses Falles, dass man erst einmal erhebliche Summen in die Hand nehmen müsste, um eine sachgerechte Diagnostik zu betreiben. bei der man naturgegebenermaßen vorher gar nicht zu sagen vermag, was hinterher dabei rauskommen wird.

Das aber ist alles vorher umfangreich besprochen und aufgeklärt worden.

In jedem Fall aber ist das eingesetzte Geld weg, selbst wenn sich am Ende eine CMD nicht nachweisen ließe.

Das sind eben diese Probleme, speziell dann, wenn ein Patient gesetzlich krankenversichert ist und zudem nicht zusatzversichert.

Wir haben jetz mit einem vertretbaren Aufwand das erreicht, was man unter diesen Bedingungen erreichen konnte.

Die Vorstellung, man könne unter derart extrem schlechten Vorbedingungen in der Mundhöhle das Problem praktisch über Nacht lösen ist nicht zu erfüllen.

Wie lange, die für den Oberkiefer angefertigten provisorischen Versorgungen den Beanspruchungen der Mundhöhle standhalten werden, wissen wir nicht.

Diese sind jedenfalls nur für einen Kurzzeiteinsatz vorgesehen. Alles andere würde zu kostenintensiven Vorbehandlungen führen müssen.

Spätestens, wenn diese Provisorien zerbrechen und der Aufbissbehelf, mangels Gegenbiss, keine Wirkung mehr zu entfachen vermag, wird die Patientin merken, ob der Aufbissbehelf eine positive Wirkung auf ihre Beschwerden hatte.

 

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