Patient aus Neumünster mit 12 Jahren Aufbissbehelfbehandlung zum Recall

12013

Es erfolgt wie immer eine Kontrolle der Okklsion und diesmal ein Recall.

Weiterhin eine Besprechung zu möglichen Behandlungsvarianten, deren Auswahl sich im Laufe der Jahre immer weiter reduziert hat, so wie der Kieferknochen, in dem diesen Behandlungsvarianten verankert werden sollten.

Der Fall liegt seit vielen Jahren bei einem Verwaltungsgericht und während die Akte von einem Stapel zum nächsten wandert, verschwindet der verfügbare Kieferknochen und macht die gerade zuletzt aufgestellte Behandlungsplanung unmöglich.

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